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Ein Notar ist...

… ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird durch den Justizminister bestellt. Er betreut die Beteiligten stets unparteiisch. Gegenüber Dritten schweigt der Notar. Mit ihm und seinen Mitarbeitern kann man auch streng Vertrauliches besprechen.

Die Sachkunde und Erfahrung des Notars kann am Besten eingesetzt werden, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf. Beratung und Entwurf sind selbstverständlich inklusive und kosten nichts extra. Damit schützt er die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunde beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen.

Nach Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen und sorgt für Eintragungen etwa im Grundbuch oder im Vereins- bzw. Handelsregister.

Als Notarin bin ich beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Hierzu gehört in erster Linie das Beurkundungswesen.

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